Kurzarbeitsentschädigung (KAE)

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Achtung neue Voranmeldefrist

Der Bundesrat hat beschlossen, auf den 1. Juni 2020 die Voranmeldefrist für Kurzarbeit von 10 Tagen wieder einzuführen. Unternehmen, die im Mai 2020 bereits über eine Bewilligung für Kurzarbeit verfügen, müssen keine neue Voranmeldung einreichen. Sollte die Bewilligung ablaufen, wird sie von der zuständigen Kantonalen Amtsstelle auf insgesamt max. 6 Monate verlängert. 

https://www.arbeit.swiss/secoalv/de/home/menue/unternehmen/versicherungsleistungen/kurzarbeit.html/

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