«Bei der Ernst Gerber AG und bei der GAST AG Utzenstorf wurden letzten Herbst Kontrollen über die Einhaltung der ARV-Vorschriften/Chauffeurverordnung ARV 1 durchgeführt.
Die Kontrollen wurden bei beiden Firmen von der Kantonspolizei Bern, Technischer Verkehrszug (TVZ), Fachstelle ARV, vorgenommen.
Die Prüfung hat ergeben, dass einige Vorschriften der Chauffeurverordnung ARV 1 ungenügend eingehalten wurden. Vor allem haben die Bereitschaftszeit auch in Bezug auf Mehrfachbesatzung, die Bedienung des digitalen Fahrtschreibers sowie das Einhalten der Arbeitspausen bei Mitarbeitenden, welche ab und zu im Personentransport eingesetzt werden, zu Beanstandungen geführt.
Es hat sich während der Kontrollphase gezeigt, dass von der Fachstelle ARV mündlich eingeholte Rückfragen und Informationen teilweise nicht korrekt verstanden wurden und daher auch nicht entsprechend in die Beurteilung eingeflossen sind.
Wir empfehlen deshalb, Fragen ausschliesslich schriftlich zu verlangen und diese auch schriftlich zu beantworten.»