Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen wird per 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt.
Gleichzeitig tritt auch der Bundesbeschluss über den entsprechenden Verpflichtungskredit in Kraft. Damit sind die finanziellen Mittel für die Finanzierung von wichtigen Projekten gesichert.