ASTRA: COVID-19, Bestimmungen für den Strassenverkehr

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Die Schweiz befindet sich in einer ausserordentlichen Lage. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesamt für Strassen (ASTRA) Bestimmungen für den Strassenverkehr verfügt.

Die Bestimmungen in Kürze

Die Verfügung tritt sofort in Kraft und gilt höchstens bis am 30. September 2020. Das ASTRA hebt sie ganz oder teilweise vorher auf, sobald die Massnahmen nicht mehr nötig sind, oder verlängert sie bei Bedarf über den 30. September 2020 hinaus. Dies in Absprache mit den kantonalen Vollzugbehörden. Dabei berücksichtigt es die epidemiologische Lage sowie die Zeit, die benötigt wird, um die sistierten Kontrolluntersuchungen sowie die nicht absolvierten Kurse und Prüfungen nachzuholen.

https://www.astra.admin.ch/astra/de/home/themen/fuehrerausweis-ausbildung/covid-massnahmen-strassenverkehr.html

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